+++ Betreuungsrecht demnächst +++ Sie haben Probleme im Familien-Recht? Streit, Trennung, Sorgerecht, Unterhalt? Oder Erbschafts-Regelungen? Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.

Verwandten-Unterhalt

Eltern-Unterhalt

Der Anteil der älteren Mitbürger wächst. Damit mehren sich auch die Fälle, in denen Kinder ihren Eltern Unterhalt schulden und bei entsprechendem Einkommen zahlen müssen.


Mutter im Pflegeheim

Kurt K ist Ingenieur und verdient als Alleinstehender 2100 Euro netto. Seine betagte Mutter (88) lebt mit einer Rente von 1400 Euro im Pflegeheim. Die monatlichen Kosten betragen dort 2100 Euro. Das Defizit von 700 Euro wird vom Sozialamt gegenüber Kurt K geltend gemacht. Muß Kurt K zahlen?
K hat einen Selbstbehalt von 1250 Euro. Der darüber hinausgehende Betrag 850 Euro kann zur Hälfte (= 425 Euro) vom Sozialamt angefordert werden.