Kurt K ist Ingenieur und verdient als Alleinstehender 2100 Euro netto. Seine betagte Mutter (88) lebt mit einer Rente von 1400 Euro im Pflegeheim. Die monatlichen Kosten betragen dort 2100 Euro. Das Defizit von 700 Euro wird vom Sozialamt gegenüber Kurt K geltend gemacht. Muß Kurt K zahlen? K hat einen Selbstbehalt von 1250 Euro. Der darüber hinausgehende Betrag 850 Euro kann zur Hälfte (= 425 Euro) vom Sozialamt angefordert werden.
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