Typische Probleme der eheähnlichen Lebensgemeinsch
Zusammenleben als sogenannte BGB-Gesellschaft
Die einfachste Form der Personenvereinigung ist im Gesellschaftsrecht als sogenannte Gesellschaft des bürgerlichen Rechts §§ 705 ff. BGB zu finden. Voraussetzungen sind ein gemeinsame Zweck ohne zeitliche Bindung, z.B. die Fahrgemeinschaft, Anwaltssozietät oder Zwecke des täglichen Lebens. Hierzu gehört auch die sogenannte eheliche Lebensgemeinschaft.
Welche Lösung bevorzugen Sie?
Gefälligkeitsverhältnis
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts §§ 705 ff. BGB
Verlobung § 1297 ff. BGB
Rechtsverhältnis ohne rechtliche Bindung. Ihr Nachbar soll den Lottoschein mitnehmen und vergißt die Abgabe. Es waren "6 Richtige", aber Sie haben keinen Anspruch!
Gesellschaftsvertrag mit gesamtschuldnerischer Haftung der Beteiligten sowie üblichen Kündigungs- und Auseinandersetzungsstreitigkeiten.
Versprechen der Eheschliessung. Es kann weder auf Eheschliessung geklagt werden noch kann die Ehe vollstreckt werden.
Formfrei...
die eheähnliche Lebensgemeinschaft bedarf keiner Form. Trotzdem wird empfohlen, mündlich klare Vereinbarungen zu treffen und diese entsprechend Bedeutung der täglichen Geschäfte auch schriftlich oder z.B. bei Immobilien u.ä. notariell beurkunden zu lassen.
Typische Probleme der Lebensgemeinschaft
Darlehen innerhalb der Gemeinschaft
Größere Geldausgaben oder Geldeinnahmen (hier gibt es kein Güterrecht, Zugewinn u.ä.
Wer ist Partei des Mietvertrages usw..
Wie soll das Ende der Lebensgemeinschaft geregelt werden...wem gehören die Möbel, das Auto, die Waschmaschine usw..