Otto und Luise haben 2001 geheiratet. Beide sind berufstätig und verfügen über ein kleines, aber gesichertes Einkommen. Im Jahr 2002 gelingt die Finanzierung einer Eigentumswohnung im Werte von 205.000 Euro mit einem Zinssatz von 6,9%. Schon 2003 kommt es zur Scheidung.Die ehegemeinsamen Schulden betragen 185.000 Euro und müssen bedient mit monatlich 1500 Euro bedient werden. Die Wohnung wird während der Scheidung für 200.000 Euro verkauft.
...aber die Schulden bleiben...
weil sich die die ursprüngliche Summe aus dem Kredit (200.000 Euro) und den Zinsen (138.098,16 Euro) zusammensetzt. Das Haus ist weg, aber die Vorfälligkeits-Entschädigung entsteht bei frühzeitiger Rückzahlung! Denn die Bank wird im Regel-Fall nicht auf die Zinsen verzichten!
Wir empfehlen Ihnen daher eine Finanz-Berratung,
wenn die Ehe mit erheblichen Schulden belastet ist. Die Verbraucherzentralen, Schuldenberatungsstellen und ein Teil der Rechtsanwälte bieten Ihnen unabhängige Beratungen.