Ausgleich der Gesamtschulden der Eheleute nach der Trennung Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt findet der interne Gesamtschuldnerausgleich eines von den Eheleuten gemeinsam eingegangenen Kredites nach der Trennung entweder nach einer Vereinbarung oder unter Berücksichtigung der jeweils dem einzelnen Ehegatten allein zugute gekommenen Werte statt. Oberlandesgerichts Frankfurt, Urteil vom 4.8.2004 – 1 U 284/03
Wenn der gute Ehename "von Adel" usw...
Verbot der Weiterführung des Ehenamens nach Scheidung nur ausnahmsweise. Es ist grundsätzlich nicht mehr möglich, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Aufhebung der Ehe zu untersagen. Eine Ausnahme kommt nur in den Fällen in Betracht, in denen eine missbräuchliche Nutzung des Ehenamens vorliegt. BGH, Urteil vom 25.5.2005 – XII ZR 204/02