Jede Dienstleistung hat ihren Wert. Jeder Rechtsanwalt hat die wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen seines Mandanten zu wahren. Der Normalbürger kennt sich im anwaltlichen Gebühren-Recht nicht aus... aber er kann nach den Gebühren fragen! Und viele Kolleginnen und Kollegen beziffern Ihnen die voraussichtlich entstehenden Gebühren auch unaufgefordert. Mit dem neuen Kostengesetz (RVG = Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) sind die Kosten gesunken.
Ein oder zwei Rechtsanwälte..?
Eine schwierige Frage..aber lösbar. Und zwar von den Eheleuten allein. Grundsätzlich gilt: Je weniger Fairness und je mehr Vermögen, desto eher zwei Anwälte/innen. Übrigens: Es geht nicht um den Kampf der Geschlechter, sondern um die faire Aufhebung der Eheleute. Deshalb sollte im Regelfall auch versucht werden, die anstehenden Gegenstände gemeinsam zu regeln und im Streitfall den Anwalt zu beauftragen. Bitte beachten Sie: Ein Anwalt kann nur e i n e Partei vertreten. Er muß also einseitig die Interessen eines Ehegatten vertreten. Im Falle "netter Scheidungen" kann ein Anwalt jedoch den gemeinsamen Vorschlag seines Mandanten vertreten und den Eheleuten viel Geld ersparen.