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Eines Tages kommt Herr Müller nach Hause. Als er die Tür aufschliessen will, passt der Schlüssel nicht. Das Türschloß wurde offensichtlich ausgewechselt. Stattdessen findet er einen Zettel seiner Frau: "Ich bin zu meiner Mutter gefahren und möchte die Wohnung zukünftig allein bewohnen. Du kannst ja zu Deinem Bruder gehen. Alles Weitere regelt mein Anwalt!" Solche Eigenmächtigkeiten sehen die Gerichte ungern. Es ist daher möglich, im Wege der einstweiligen Anordnung in kürzester Zeit durch das Gericht einen Beschluß herbeizuführen, der Herrn Müller die Nutzung der Wohnung oder einzelner Räume ermöglicht und Frau Müller für den Fall der Nichtbeachtung Zwangsgeld oder Zwangshaft auferlegt.
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