+++ Betreuungsrecht demnächst +++ Sie haben Probleme im Familien-Recht? Streit, Trennung, Sorgerecht, Unterhalt? Oder Erbschafts-Regelungen? Wir empfehlen Ihnen Überlegungen und Beratungen i n R u h e und Beachtung etwaiger Fristen. Wir informieren Sie gern über unsere Seminare und nennen Ihnen auf Wunsch gern Kolleginnen und Kollegen im gesamten Bundesgebiet. Telefon BERLIN 030-4490841 und KARLSRUHE Telefon 0721-23637.

Vorsorge-Vollmacht

Handeln Sie rechtzeitig!

Grundsätzlich kommt jeder Mensch als Betreuungs-Fall in Betracht. Das Leben ist eine Lotterie und trifft den Mittvierziger mit einem schweren Unfall genauso wie die Demenzkranke ab 60 Jahre aufwärts.


Bestimmen Sie Ihren Betreuer...schon jetzt!

Welche geschäftskundige und sozialengagierte Person soll Sie betreuen?
Machen Sie einen Betreuungs-Vorschlag mit einer jüngeren aktiven Person zwischen 35 und 60 Jahren oder Ihren Kindern und
bestimmen Sie für den Fall der Ablehnung auch noch eine zweite Betreungs(Ersatz-)Person

Zentrales Register für Vorsorge-Vollmachten

Vorsorge-Vollmachten können zentral registriert werden.
Der Gesetzgeber (BGBl. 2004 I S. 598) hat die Bundesnotarkammer per 31.7.2004 beauftragt, eine zentrale Registrierung für Vorsorge-Vollmachten herbeizuführen.
Die Bundesnotarkammer
– Abt. Zentrales Vorsorgeregister -
Kronenstrasse 42, 10117 Berlin
wird dieses Register gegen eine Gebühr von ca. 15 Euro pro Eintrag einrichten. Die Errichtung und Weiterleitung der Vorsorge-Vollmachten ist zudem durch jeden Notar möglich.