Grundsätzlich ist das Amtsgericht am Aufenthaltsort der zu betreuenden Person zuständig für die Entscheidung, ob eine Betreuung geboten ist und in welchem Umfang diese Betreuung zu gestalten und anzuordnen ist.
Wer kommt als Betreuer in Betracht?
geeignete Personen aus dem Umfeld der zu betreuenden Person,
die zu betreuende Person muß angehört werden und kann Vorschläge machen
Einzel- oder Berufsbetreuer mit sozialpädagogischer Ausbildung
Betreuungsstellen und Betreuungs-Vereine
Betreuung als Geschäft?
Grundsätzlich hat auch ein Betreuer Anspruch auf angemessene Vergütung, die vom Gericht festgesetzt und überprüft wird. Und es gibt leichte und schwierige Betreuungs-Fälle. Hinzu kommt, daß insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Vermögen und wirtschaftlichen Angelegenheiten ein erhöhter Bedarf an finanzieller Kontrolle besteht.