Alle wollen in den Himmel, aber niemand will der Erste sein.
Sie hätte gern mehr gewußt...
aber unsere Kanzlei besteht erst seit 1981
Bestattungs-Pflicht - auch der Nichterben
Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern des Verstorbenen) sind auch dann gewohnheitsrechtlich verpflichtet, nach § 1986 BGB die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, wenn sie nicht zu den Erben gehören. Oberverwaltungsricht (OVG) Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2002 – 8 LA 158/02