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Erb-Recht darf kein Tabu sein

Alle wollen in den Himmel, aber niemand will der Erste sein.


Sie hätte gern mehr gewußt...

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Bestattungs-Pflicht - auch der Nichterben

Nahe Angehörige (Kinder, Ehegatten, Geschwister, Eltern des Verstorbenen) sind auch dann gewohnheitsrechtlich verpflichtet, nach § 1986 BGB die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu tragen, wenn sie nicht zu den Erben gehören.
Oberverwaltungsricht (OVG) Lüneburg, Beschl. v. 9.12.2002 – 8 LA 158/02