|
|
Ehevertrag: Ende der Unterhaltspflicht mit Volljährigkeit der Kinder Ein Multi-Millionär und seine Ehefrau, eine Ärztin, vereinbarten anläßlich der Scheidung im Ehevertrag einen monatlichen Unterhalt von ca. 2500 Euro, eine Abfindung über ca. 500.000 Euro und ca. 175% des gesetzlichen Unterhalts für die Kinder. Weiterhin erhielt die Ex-Ehefrau ein großzügiges Geldgeschenk. Im Ehevertrag wurde vereinbart, daß die laufenden Zahlungen mit Erreichen des 18. Lebensjahres des jüngsten Kindes eingestellt werden. Die Frau verklagte ihren Ex-Ehemann auf weitergehende Zahlungen und verlor den Prozess. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Frau aufgrund der großzügigen Zahlungen sparen und sich auf das vereinbarte Ende der Zahlungen einstellen können. OLG Düsseldorf, - II-2 UF 79/03
|