Die Mitgliedschaft zu einem bestimmten Staatswesen (Staatsbürgerschaft) erwirbt man in der Regel mit der Geburt über die Staatsbürger-schaft der Eltern oder aufgrund des Geburtsortes. Problematisch wird es, wenn der Staat verloren geht oder sich auflöst oder aufteilt, wie z.B. Ex-Jugoslawien, Tchechien oder Slowakei?
Wechsel, Aufgabe und Annahme
der Staatsbürgerschaft müssen gut überlegt sein. Denn oftmals gibt es kein Zurück zur früheren Staatsbürgerschaft. Bei der ehebedingten Veränderung der Staatsbürgerschaft bedeutet dies ggf.:
Vorsicht - insbesondere ausserhalb der EG!
keine Hilfe durch die Botschaft und Konsulate des Herkunftsstaates
keine Rückkehr in die Sozialversicherungs-Systeme
Pflichten des neuen Staates (Steuer-, Wehrpflicht u.ä.)
rechtliche Trennung und fehlender Schutz im Falle der Scheidung
erkundigen Sie sich bei Auslands-Deutschen (natürlich auch umgekehrt! oder Mitbürgern mit Auslands-Ehe!
Prüfen Sie insbesondere, ob Ihnen Nachteile und der Verlust der bisherigen Staatsbürgerschaft drohen.