"HKÜ" ist das Kürzel für das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung. Unter dieser Rubrik handelt die Justiz die Fälle ab, in denen Kinder von ihrem Aufenthaltsort oder sorgeberechtigten Eltern-Teil ins Ausland entführt werden oder nach einem Urlaub nicht zurückkehren. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten nehmen auf das Kindeswohl und die angestammte soziale Umgebung keine Rücksicht.
Tipps
Lassen Sie sich den Reisepass des umgangsberechtigten Elternteils aushändigen, wenn eine unberechtigte Mitnahme des Kindes ins Ausland zu befürchten ist.
Lassen Sie durch das Familiengericht gegebenenfalls den Aufenthaltsort des Kindes für Umgangs-Fälle regeln.